Stornierungsbedingung
AGB
(Allgemeine Vertragsbedingungen für die Vermietung von Ferienhäusern)
1. Der Mietvertrag ist abgeschlossen, wenn der Vermieter den Mietvertrag binnen 7 Tagen unterschrieben vom Mieter zurück erhält.
2. An- und Abreisetag gelten je als ein halber Tag.
3. Der vereinbarte Mietvertrag bezieht sich auf die im Mietvertrag festgelegte Personenanzahl. Wird darüber hinaus das Ferienhaus von weiteren Personen bewohnt, ohne dass mit dem Vermieter Rücksprache genommen wird, so ist dieser berechtigt, einen Zuschlag von 20 € pro Tag und Person zu erheben. Das Mitbringen von Haustieren ist nur auf Anfrage gestattet.
4. Der Mieter kann bis zur 6. Woche vor Mietbeginn kostenfrei vom Mietvertrag zurücktreten. Danach entstehen für den Mieter folgende Kosten: 42-28 Tage vor Mietbeginn 25% des Gesamtmietpreises, 27-14 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises, 13-1 Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtmietpreises, es sei denn, es wird eine Weitervermietung zu gleichen Konditionen möglich. Dann entfallen jegliche Stornogebühren. Die Erstattung der bereits geleisteten Anzahlungen erfolgt frühestens zum ursprünglichen Mietbeginn auf ein vom Mieter genanntes Konto. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5. Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus und das Inventar pfleglich zu behandeln. Während der Mietzeit entstandene Schäden an Mietobjekten und Außenanlagen, für die der Mieter verantwortlich ist, sind durch den Mieter ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen.
Die Rückgabe der Kaution erfolgt spätestens 3 Wochen nach Abreise, nachdem eine Kontrolle des Mietobjektes mit befriedigendem Ergebnis durchgeführt wurde. Verbrauchskosten (wie z.B. Telefon, Kaminholz) können nicht mit der Kaution verrechnet werden, sondern sind bei Abreise abzurechnen.
Die Kontoverbindung erhalten Sie mit dem Mietvertrag.
6. Gerichtsstand ist grundsätzlich Stralsund. Der Gerichtsstand wird durch die umseitige Unterschrift des Mieters ausdrücklich anerkannt.
7. Zahlungsbedingungen: Von dem gesamten Mietpreis sind 50 % (bei einem Gesamtmietpreis von weniger als 200 € jedoch mindestens 50 €) spätestens 7 Tage nach Rücksendung des Mietvertrages und der Restbetrag spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Bei Ausstellung des Mietvertrages weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, ist die volle Miete umgehend nach Empfang und Bestätigung des Mietvertrages zu zahlen.
Erweiterte AGB – Urlaub mit Hund
Wir bitten zu beachten, dass wir an Gäste, die mit Hunden anreisen möchten,
die Ferienunterkunft nur unter bestimmten Voraussetzungen vermieten. Mit der Buchung unserer Ferienunterkunft akzeptieren sie diese Voraussetzungen. Bei erkennbarer Zuwiderhandlung behalten wir einen angemessen Betrag der gezahlten Kaution ein.
1. Grundsätzliches zum Aufenthalt
Mitgebrachte Hunde müssen stuben- und zwingerrein sein.
Für uns als Gastgeber ist es ein Anliegen, dass die Hunde ein gutes Wesen/Sozialverhalten haben
und bei unbekannten Menschen, fremden Artgenossen sowie auf Umweltreize gelassen reagieren.
Die max. Anzahl von Hunden, die mitgebracht werden können, ist abhängig von
der Wahl des Hundeaufenthaltes und der diesbezüglich verfügbaren Ferienwohnung.
Bitte akzeptieren Sie unsere Regelung, dass Rassen, die in Mecklenburg Vorpommern und Berlin als Kampfhunde eingestuft sind – oder Mischlinge mit dieser Abstammung – nicht mitgebracht werden können.
Ob groß oder klein, egal wie gut Ihr Hund hört oder ausgebildet ist:
Außerhalb der Wohnung / des Zwingers / des eig. Gartenanteils bitten wir Sie den Hund an der leine zu führen.
Die Hunde müssen gesund und frei von ansteckenden / übertragbaren Krankheiten
(endogenen wie exogenen, z.B. Milben / Pilz) sein!
Ein gültiger Impfpass Ihres Hundes ist stets mit sich zu führen.
Mit der Buchung wird von Ihnen bestätigt, dass eine gültige Tierhalter- Haftpflicht -Versicherung für
Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietschäden für Ihre Hunde besteht.
Als Mieter mit Hund haften Sie in vollem Umfang für alle durch Ihren Hund verursachten Schäden.
Ist es zu Beschädigungen von Möbeln, Böden oder sonstigem Inventar gekommen, wurden
Schäden am Gartenzaun oder Pflanzen verursacht, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.
Ebenso sollten Sie uns informieren, wenn es trotz Aufsicht zu Verschmutzungen/Schäden von
Bettwäsche, Bettzeug, Polsterauflagen, Teppichen oder sonstiger Textilien gekommen ist.
Die anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes werden
separat in Rechnung gestellt. —> Bitte unterlassen sie daher den Zugang des Hundes zu den Schlafräumen und Wohnmöbeln
Hundekotbeutel, die Sie auf Spaziergänge mitnehmen können:
Im Gemeindebereich sind spezielle Behälter zur Entnahme / Entsorgung gefüllter Beutel vorhanden.
Aussenflächen/-anlagen und Nutzung des eigenen Gartenanteils:
Der Aufenthalt des Hundes im Garten ist ohne Begleitung nicht gestattet.
Eine Hundeaufsicht im Garten muss durch mindestens 1 erwachsene Person gewährleistet sein.
Haben Sie immer ein Auge darauf, dass Ihr Hund nicht gräbt und buddelt, am Gartenzaun hochspringt.
Der Garten ist kein Hundeklo.
Der zur Verfügung gestellte Gartenanteil ist zum Relaxen, Spielen oder für kleinere
Trainingseinheiten, nicht als tägl. „Gassi-Freilauf“ gedacht.
Hundehalter sind verpflichtet, den Gartenanteil sauber zu halten. Sollten Ihre Tiere einmal ihr
großes Geschäft im Garten verrichten, entsorgen Sie bitte die Hundehaufen umgehend mit
verschließbaren Kotbeuteln! Mit Kot/Urin kontaminierte Pflanzungen, Rasen sind sogleich und
ausgiebig sofern möglich zu gießen, um bleibende Schäden oder Absterben der
Bepflanzung zu verhindern.
2. Hunde in der Wohnung / im Haus
Als Nutzer unserer Ferienwohnung erklären Sie sich hinsichtlich unserer hygienischen
Grundsätze damit einverstanden, dass mitgebrachte Hunde nicht ins Bett sowie auf
sonstiges Mobiliar/Polsterauflagen dürfen (Aufsichtspflicht).
Wohnfläche: Im jeweiligen Zimmer / Balkon / Terrasse muss eine stetige Aufsicht gewährleistet sein.
Für die Entfernung von Hundehaaren steht ein Staubsauger zur Verfügung
Futter- / Trinknäpfe: Wählen Sie als Napfstandort ausschließlich Fliesen- / PVC-Böden und
beugen Sie so bleibender Verschmutzung und Schädigung der Böden vor.
Achten Sie bitte darauf, dass sich Nachbarn nicht durch lautes und vermehrtes Bellen
gestört fühlen.
Für Ball- und Fangspiele und das Toben mit Hund steht Ihnen die Außenfläche/der Garten
zur Verfügung. In der Wohnung ist Toben etc. hingegen untersagt.
Um die Sofagarnitur zu schonen, empfehlen wir eigene Schutzdecken mitzubringen.
Decken, Kissen, Polster- oder Gartenauflagen dürfen nicht als Unterlage für Hunde benutzt werden.
Damit sich Ihr Hund in der fremden Umgebung wohlfühlt, sollten Sie
die heimische Schlafdecke / den vertrauten Hundekorb mitbringen.
Hunde dürfen nicht alleine in der Wohnung / auf dem Balkon gelassen werden!
Es ist nicht gestattet, dass Sanitäreinrichtungen zum Duschen / Baden von Hunden genutzt werden.
Aus hygienischen Gründen und im Interesse aller nachfolgenden Gäste sollte sich ein Hund in Räumen mit Auslegware oder Teppichböden nur bedingt aufhalten und Verunreinigungen in jedem Fall vermieden werden, da nur gesaugt und nicht gewischt werden kann, da nur gesaugt und nicht gewischt werden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.