Stornierungsbedingung
Mietbedingungen
1.
Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier bestellt und schriftlich zugesagt, die Anzahlung gezahlt wurde oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
2.
Das Mietobjekt ist eine Nichtraucher-Wohnung und darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt/genutzt (z.B. Feiern/Feste) werden, als im Vertrag vereinbart sind. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden und hat unverzüglich gleichwertigen Ersatz zu beschaffen nach Absprache mit dem Vermieter. Bei Beanstandungen und Schäden ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
3.
Der Mieter wird nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat wie z.B. schlechtes Wetter.
4.
Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner dem Gastgeber für den Mietpreis.
5,
Das Laden von Elektroautos jeglicher Art über das Stromnetz der Ferienunterkunft ist untersagt. Der Vermieter behält sich vor, durch Missachtung dieses Verbots schuldhaft verursachte Schäden vom Kunden geltend zu machen.
6.
Die Nutzung des Internetzugang über WLAN (Wireless Local Area Network) in der Ferienunterkunft darf der Gast in rechtlich einwandfreier Weise mit den von ihm angemeldeten Personen in der Ferienunterkunft nutzen, aber er darf unbefugten Dritten die Nutzung nicht ermöglichen. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für einen bestimmten Zweck wie Bsp. Home-Office. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datentransfer erfolgt unverschlüsselt und auf eigenes Risiko des Kunden. Es besteht die Gefahr, dass Schadsoftware bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangt. Für solche Schäden haftet nicht der Vermieter. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er stellt den Vermieter der Ferienunterkunft von sämtlichen Schäden oder Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung beruhen, inklusive aller damit zusammenhängenden, dem Vermieter entstehenden Kosten bei der Inanspruchnahme und/oder Abwehr von rechtlichen Maßnahmen.
7.
Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an den Vermieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffel zu berechnen. Maßgeblich auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes beim Vermieter.
Tage vor Mietbeginn % des Vertrages
bis zu 45 20 %
44 bis 30 40 %
29 bis 22 60 %
ab 21 80%
Hinweis:
Es wird dringend empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wenn Sie ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen z.B. wegen Krankheit oder Unfall, nicht antreten können oder abbrechen bzw. früher beenden müssen, dann schützt Sie die Reiserücktrittsversicherung bzw. eine Reiseabbruch-Versicherung von den finanziellen Folgen. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie in jedem Reisebüro.
Kurabgabe
Die Kurabgabe ist von allen ortsfremden Personen zu entrichten, die sich auf der Insel Föhr aufhalten – ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang sie die Einrichtungen bzw. u.g. Vorteile nutzen. Als ortsfremd in diesem Sinne gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht. Selbstverständlich steht es diesem Personenkreis frei, sich dennoch gegen Zahlung der entsprechenden Kurabgaben für die Dauer des Aufenthaltes eine Kurkarte (ggf. auch eine Jahresgastkarte) ausstellen zu lassen, um die mit der Kurkarte verbundenen Vergünstigungen nutzen zu können.
Von der Kurabgabe befreit sind:
• Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind.
• Die Begleitperson eines/einer Schwerbehinderten ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der schwerbehinderten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird.
• Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Geburtstags.
Stadt Wyk auf Föhr und alle Gemeinden der Insel (zur Zeit gültig):
01. März bis 31. Oktober: 3,50 €/Tag
übrige Zeit: 1,80 €/Tag
Bei der Berechnung wird der Tag der Anreise als voller Tag und der Tag der Abreise nicht gewertet. Sollte die Kurabgabe durch die Gemeinden zwischenzeitlich preislich geändert werden, so wird dies vor Anreise nachberechnet.