Antwort von Herr Kretschmann
28.08.2024
Hierzu ist folgendes zu sagen: Es handelte sich um einen Sonntag
Am Anreisetag haben die abreisenden Gäste von Geräuschen gesprochen in der Decke.
Dies wurde umgehend nach Abreise überprüft und es stellte sich heraus, dass von der Terrasse der Nebenwohnung tatsächlich Wespen in das Flachdach einflogen. Aber selbst die Gäste dieser Wohnung hatten sich vorher nicht über Wespen beklagt.
Da es sich um die deutsche Wespe handelte, die bekämpft werden darf nahm ich eine angebrochene Dose Wespenspezialspray und habe an und in das Anflugloch gesprüht. Es handelt sich um ein Sofort und Dauergift. Eigentlich wird dies morgens früh oder abends spät gemacht, um alle Wespen im Nest zu haben. Dies war aber nicht möglich.
Leider war der Nebeneffekt nun, dass sterbende Wespen in der Wohnung auftauchten. Nach Reinigung der Wohnung habe ich dann immer wieder kontrolliert. Und zwischen 15 und Anreisezeit 17 Uhr tauchten keine mehr auf.
Ich habe dann Herrn Hirt um kurz nach 17 Uhr über die Situation per WhatApp informiert und gesagt, dass ich das menschenmögliche für einen Sonntag getan hätte und zur Zeit keine Wespen mehr auftauchen würden, es aber sein könnte, dass Heimkehrer noch auftauchen würden.
Herr Hirt ist dann gegen 18 Uhr angereist.
Er meldete sich dann um 20:51 Uhr das erste Mal und sagte, dass es Wespen gäbe und wenn ich dass nicht abstellen würde, würden sie am nächsten Tag abreisen und ihr Geld zurückverlangen. Er sagte dann noch etwas von irgendwas würde nicht mit den Bildern übereinstimmen.
Ich bat ihn daraufhin, bis zum Morgen eine Liste zu erstellen, was seiner Meinung nach nicht in Ordnung wäre und mir mitteilen, wenn sie die Wohnung für ein paar Stunden verlassen könnten, damit ich mich abschließend um die Wespensituation kümmern könnte.
Herr Hirt teilte am nächsten Morgen allerdings nur mit, sie würden jetzt abreisen. Ohne eine Liste vorzulegen.
Ich sagte ihm daraufhin, dass ich mich um das Wespenproblem abschließend kümmern würde. Sollte er dann abreisen wollen, wäre es seine Entscheidung.
Andere Mängel wurden mir nie genannt und was wichtig ist. Sollten unverzüglich dem Vermieter angezeigt werden und eine angemessene Zeit für die Beseitigung eingeräumt werden.
Beides ist hier nicht erfolgt.
Ich habe dann Acrylsilikon und Bauschaum besorgt und nochmal Wespengift.
Wie ich später von unserem Touristikbüro gehört habe, wollte man kein Wespengift einatmen.
1. wurde zu keiner Zeit Wespengift in der Wohnung eingesetzt.
2. habe ich dann (es handelt sich um eine Naturholzdecke) runtherum eine Abschlusssilikonnaht an der Decke gelegt und auch die Astlöcher in der Decke Verschlossen. Dann wurde über das Einflugloch erneut Wespengift ausgebracht.
Von diesem hat man in der Wohnung nichts gerochen.
Um 11:30 Uhr war somit das Wespenproblem abschließend gelöst. Weder in der Wohnung noch am Einflugloch tauchten weitere Wespen auf.
Somit war der einzige mir mitgeteilte Mangel beseitigt. Natürlich hätte man über eine Erstattung der ersten Nacht reden können. Aber nach dieser Vorgehensweise.....
Wir haben das Ende der Saison fast erreicht und diese Wohnung ist die am häufigsten gebuchte, von meinen 3 Wohnungen.
Bisher waren alle Gäste begeistert und einige haben schon für das nächste Jahr gebucht.
Meine Wohnungen befinden sich um unteren Drittel des Preisniveaus. Es wird auf eine saubere Wohnung und einwandfreie Einrichtung geachtet. Aber es sind eben keine 4 oder 5 Sterne Wohnungen.
Es kann immer mal Situationen wie diese mit den Wespen geben. Meine Wohnungen haben an allen Fenstern und der Terrassentür Fliegengitter, was sicherlich nicht alle haben. Um diese Jahreszeit tauchen auch ohne Wespennest und Fliegengittern Wespen in den Wohnungen auf.
Für mich war die Situation sicherlich auch nicht angenehm. Aber ich habe das menschenmögliche für einen Sonntag getan.
Leider wie so oft, melden Gäste Dinge eben nicht gleich, sondern gar nicht oder wie hier erst am Abreisetag.
Sonst hätte das Problem sicherlich früher abschließend geregelt werden.
Ich möchte nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der bekannte (zwischenzeitlich beseitigte, aber wieder aufgetauchte) Mangel bis 11:30 Uhr am folgenden Tag abschließend gelöst war.
Andere Mängel hat Herr Hirt mir gegenüber trotz Aufforderung nach Andeutungen, nie konkret benannt.
Dies ist aber die goldene Regel im Vermietungsgeschäft.
Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und es ist eine angemessene Frist einzuräumen, um diese Mängel zu beseitigen.