Panorama-Ferienhaus in der Schneifel: Naturidylle mit traumhaftem Weitblick.
Dort wohnen, wo die Wanderwege beginnen: Genießen Sie dieses modernisierte Domizil (ein ehemaliges Jagdhaus) in schöner Randlage eines 150-Einwohner-Dorfes. Auf Ihrem 800 qm großen, sicher eingezäunten Naturgrundstück (1,50 m...
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Kostenfreie Stornierung bis 90 Tage vor Anreisetag möglich.
Stornierungsbedingungen:
Bei einer Stornierung werden wir versuchen das Haus anderweitig zu vermieten. Sollte uns dieses nicht gelingen, erheben wir folgende Stornierungsgebühren:
60% des Reisepreises bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt.
80% des Reisepreises bei Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt.
90% des Reisepreises bei Stornierung ab 13 Tage vor Reiseantritt.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Dehoga-Beherbergungsvertrag:
Die Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer
Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche Voranfrage“, die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne. Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer gegeben.
Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischt typischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmend – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot oder Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile einer Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen.
Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 Bgb. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet. Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Agb) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend §535 Satz Bgb zu bezahlen.
Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wir oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der „Stornogebühr“ nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die „Stornogebühr“ beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallen Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotelier gemäß § 552 Satz 2 Bgb anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen - bei Übernachtung (FeWo) mit pauschal 10 % - vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Im Übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (Dehoga), Bonn
Mietbedingungen
•
Anzahlung: 30% des Mietpreises bei Buchung
•
Restzahlung: 4 Wochen vor Anreise
•
Kaution: EUR 150.00
•
Anreisezeit: frühestens 16:00 Uhr
•
Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Anmerkungen
Fragen Sie gerne auch Ihren individuellen Wunschzeitraum an.
Hunde gerne auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns!
Hier eine kleine Auswahl der Ausflugsziele mit Entfernung:
• Eifelzoo Lünebach (15 km)
• Eifelpark Gondorf (60 km)
• Trier (älteste Stadt Deutschlands) und Mosel (90 km)
• Wintersportzentrum "Schwarzer Mann" (12 km)
• Wintersportzentrum "Wolfsschlucht" (15 km)
• Großkampenberg - Höckerlinie/ Westwall (14 km)
• Bitburg - Erlebnisbad "Cascade", Brauereibesichtigung, Kartbahn (50 km)
• Losheim - Ardennenzentrum, Krippen-, Puppen- und Eisenbahnausstellung (22 km)
• Kronenburg - Burgruine und Stausee (25 km)
• Fliessem - Römische Villa "Otrang" (40 km)
• Gerolstein - Adlerpark (35 km)
• Hellenthal - Wildpark (35 km)
• Hosingen (L) - Schwimmbad/Sauna (40 km)
• Daun - Wildpark und Saupark (55 km)
• Irrel - Teufelsschlucht (65 km)
• Kommern - Freilichtmuseum (70 km)
• Malmedy / Eupen - typisch belgische Städtchen (50/70 km)
• Remouchamps (B) - befahrbare Tropfsteinhöhle (60 km)
• Sankt Vith (B) - TRIANGEL Kultur-, Konferenz- & Messezentrum (20 km)
• Vianden (L) - Pumpspeicherwerk (70 km)
• Grüfflingen (B) - Action Center (Bowling, Cart, Lasergame, Sumo, ...)
• Luxemburg - Altstadt, Kasematten, Kirche (100 km)
• Nürburgring - Erlebniswelt (80 km)
• Schmiede (B) - Indoor Spielplatz
• Schmiede (L) - Einkaufszentrum
• Wemperhardt (L) - Einkaufszentrum
Urlaubsziel
Authentische Randlage:
- Das Haus liegt direkt an einem landwirtschaftlichen Weg – Ihr Tor zu endlosen Wiesen und Wäldern. Erleben Sie das charmante Eifeler Landleben mit seinen angrenzenden Höfen unmittelbar und echt.
- Wandern & Radfahren: Starten Sie Ihre Touren ohne Umwege direkt ab der Haustür.
- Nahversorgung: Alles für den täglichen Bedarf finden Sie im nahen Bleialf (ca. 7 Min. Fahrt).
Lage & Umgebung:
Ihr Ferienhaus ist der perfekte Ausgangspunkt für Naturerlebnisse in der Schneifel und im angrenzenden Belgien.
- Nahversorgung: In Bleialf (7 Min. / 7 km) finden Sie alles Nötige: Supermarkt, Bäcker, Restaurants, Apotheke und Arzt.
- Wandern & Radfahren: Starten Sie direkt ab Haustür auf den Schneifel-Pfad oder erkunden Sie das nahegelegene Hohe Venn (18 Min.) mit seinen berühmten Holzstegen. Der Eifel-Ardennen-Radweg bietet flache Routen auf alten Bahntrassen.
- Winter-Special (saison- & wetterabhängig): Am Schwarzen Mann (10 Min.) gibt es Loipen und einen Rodellift. Bitte beachten Sie: Diese Angebote sind rein wetterabhängig; wir können keine Schneegarantie geben.
- Erreichbarkeit: Nur 10 Min. von der A60 (Abfahrt Bleialf) entfernt – schnelle Anreise bei absoluter Ruhe.
Zimmer mit AusblickVon Paar K. aus Kranenburg · 23.02.2026
Reisezeitraum: 11.02.2026verreist als: Paar
5
5
5
5
5
Wir verbrachten eine Woche mit Hund in der Unterkunft und waren so was von zufrieden. Die Bilder gaben einen Eindruck, das alles dort hochwertig eingerichtet ist, und das bestätigte sich auch. In der Küche fehlte es an nichts. Gar nichts. Alles war sauber und in ausreichender Anzahl vorhanden. Nasse und dreckige Kleidung haben wir in der geräumigen Garage gelassen. Der Blick aus den Fenstern war umwerfend. Lana, unsere Hündin, verbrachte hier Stunden und schaute raus. Die Abende vor dem Fernseher waren urig, auch wegen dem tollen Ofen. Und die Betten lagen toll. Nicht zuletzt der unverkrampfte und nette Kontakt mit der Vermieterin via Whatsapp war prima und rundete die Sache ab. Wer überlegt, hier zu buchen: machen. Es war ein unglaublich schöner und harmonischer Aufenthalt.
Antwort von Frau Murges
26.02.2026
Herzlichen Dank für die großartige Bewertung und auch dafür, dass ihr so vorbildliche Gäste wart! Ich freue mich, dass es euch im Waidblick gefallen hat und würde euch gerne wieder einmal als Gäste begrüßen dürfen.
Herzlichst
Eure Tamara
Haus mit Pudel-Wohlfühl-FaktorVon Paar Neugebaur aus Erftstadt · 06.02.2026
Reisezeitraum: 12.01.2026verreist als: Paar
5
5
5
5
5
Wir fühlen uns buchstäblich immer wieder pudelwohl im schnuckeligen Landhäuschen. Während unsere Pudeldame den geschützten Auslauf im Garten genießt, können wir ganz entspannt auf Terrasse oder Sofa unsere Zeit "verurlauben". Wir können uns den vorangegangenen Bewertungen nur anschließen, denn es fehlt an nichts und die Herzlichkeit der Vermieterin findest sich im und ums Haus in vielen Details überall wieder.
Antwort von Frau Murges
09.02.2026
Herzlichen Dank für die tolle Bewertung und auch dafür, dass Sie wieder so vorbildliche Gäste waren! Schön, dass es Ihnen erneut im Waidblick gefallen hat. Ich freue ich darauf, Sie schon bald wieder als Gäste beherbergen zu dürfen.
Herzlichst
Ihre Tamara