Stornierungsbedingung
Mietbedingungen
Bedingungen zum Mietvertrag
1. Mieter und Vermieter sind nach Unterschrift des Mietvertrages an 
die im Mietvertrag aufgenommen Bedingungen gebunden.
2. Bei der Vertragsunterschrift bezahlt der Mieter an den Vermieter ein 
Handgeld von 50% des Mietpreises. Das Handgeld gilt als 
Vorauszahlung auf den Mietpreis und wird daher bei der Abrechnung 
entsprechend abgezogen. Der Rest des Mietpreises ist spätestens 
einen Monat vor Mietbeginn zu zahlen.
3. Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum abgesprochenen 
Zeitpunkt in gutem Zustand an den Mieter zu übergeben.
4. Der Vermieter darf das Mietobjekt zu allen angemessenen Zeiten 
besichtigen.
5. Der Vermieter darf nach Vertragunterschrift an der Einrichtung der 
Mietobjektes nichts verändern, das den Wohnkomfort oder die 
Qualität der Einrichtung vermindern würde.
6. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht an Dritte weitervermieten. 
Weiterhin dürfen nicht mehr Personen, als im Mietvertrag 
eingetragen sind, im Mietobjekt übernachten, es sei denn, es sei 
denn, der Vermieter hat vorher schriftlich zugestimmt. Sollte das 
ohne Zustimmung trotzdem passieren, wird der Mietvertrag sofort 
ungültig.
7. Der Mieter soll das Mietobjekt mit der gebotenen Sorgfalt bewohnen, 
wobei er sich verpflichtet, alle Schäden (außer Brandgefahren), die 
durch sein Zutun oder Nachlässigkeit am Mietobjekt, der Einrichtung 
dem Hausrat oder sonstigem entstehen, direkt zu begleichen. 
Dasselbe gilt für den Verlust von Gegenstãnden des Mietobjektes, 
der Einrichtung oder des Hausrates.
8. Der Mieter verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit das Mietobjekt 
mit seiner sich darin befindenden Einrichtung sauber zu übergeben. 
Der Mieter verpflichtet sich die Endreinigung von einem selbständig 
arbeitenden Serviceteam erledigen zu lassen. Hierzu zahlt der Mieter 
bei dem Schlüsselerhalt eine Garantiesumme, zur Übergabe am 
Serviceteam, am Vermieter.
9. Haustiere dürfen nur dann mitgebracht werden, wenn dies im 
Mietvertrag vermerkt ist.
10. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich als Ferienverbleib 
gebrauchen. Er darf z.B. dort kein Geschãft ausüben.
11. Es ist verboten, im Mietobjekt andere Einrichtungen für Kochen , 
Waschen oder Heizen zu gebrauchen als die, die vom Vermieter im 
Mietobjekt installiert sind.
12. Der Mieter muss selbst Bettwäsche und Handtücher mitbringen, 
sofern anderes installiert sind.
13. Es ist verboten, durch Musik oder Sonstiges übermäßigen Lärm zu 
verursachen.
14. Das Mietobjekt wird dem Mieter zur Verfügung gestellt mit Übergabe 
des Hausschlüssels.
15. Vom Mieter wird angenommen, dass er das Mietobjekt und das darin 
enthaltene Inventar nach Inventarliste akzeptiert, es sei denn, er 
protestiert innerhalb vier Stunden nach beziehen des Mietobjektes 
beim Mietbüro „Breskens“ . Der Mieter ist verpflichtet, auf Wunsch 
zum Ende der Mietzeit zu unterschreiben, dass das Mietobjekt mit 
dem sich drin befindlichen Inventar gemäß der in Mietobjekt 
befindlichen Inventarliste vollständig dem Vermieter zur Verfügung 
steht.
16. Jeder Mieter ist verpflichtet eine Kaution zu bezahlen. Die Höhe der 
Kaution wird im Mietvertrag aufgenommen. Wenn die Wohnung am 
ende der Mietperiode schadenfrei und sauber übergeben wird, 
bekommt der Mieter die Kaution zurück. Ein eventueller Beitrag des 
Mieters zu den Nebenkosten muss vorweg vereinbart und im 
Mietvertrag vermerkt sein.
17. Der Mieter darf die Betten im Mietobjekt nicht ohne Bettwäsche 
benutzen. 
Sollte keine Bettwäsche im Mietobjekt sein, muß der Mieter diese 
selbst mitbringen bzw. Mieten.
18. Im Falle, dass das Mietobjekt zu Beginn der Mietperiode dem Mieter 
wegen höhere Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann, ist 
der Vermieter verpflichtet sich zu bemühen, dem Mieter einen 
gleichwertigen Verbleib anzubieten, sofern dieser das möchte. Der 
Mieter hat allerdings im oben genannten Fall keinen 
Rechtsanspruch an den Vermieter.
19. Der Vermieter muss nicht für Diebstahl oder Beschädigung des 
Eigentums des Mieters haften, es sei denn, die gestohlenen oder 
beschädigten Güter sind gegen Empfangsbestätigung in 
Verwahrung genommen.
20. Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag als aufgehoben zu 
betrachten, und zwar ohne Richterspruch, wenn: 
a) die Kaution zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gezahlt wurde; 
b) zu Beginn der Mietperiode die volle Mietsumme nicht bezahlt 
ist; 
c) der Mieter das Mietobjekt vorzeitig verlässt; 
d) der Mieter das Mietobjekt nicht an dem Tag, an dem die 
Mietperiode beginnt, vor 16.00 Uhr bezieht, ohne schriftlich, 
telefonisch oder telegrafisch mitgeteilt zu haben, dass er das 
Mietobjekt während der Mietperiode später bezieht. 
Ohne die Haftung des Mieters für den vollen Mietpreis in den oben 
genannten Fällen zu mindern, ist der Vermieter verpflichtet, den 
Läztlich durch die oben genannten Fälle entstanden Schaden zu 
begrenzen, indem er das Mietobjekt für die Zeit, in der es nicht durch 
den Mieter bezogen ist, an andere vermietet. Die entsprechende 
Miete wird unter Einbehaltung von Verwaltungskosten von maximal 
€ 30,-. Der ursprünglichen Miete des Mieters angerechnet. Dieser 
Artikel ist auch gültig, wenn der Mieter wegen persönlicher oder 
anderer Umstände verhindert ist, das Mietobjekt zu benutzen .
21. Wenn der Mieter aus irgend welchen Gründen den Mietvertrag 
rückgängig macht oder ohne ausdrückliche Stornierung von seinen 
Mietrechten nicht oder nur teilweise Gebrauch macht, muss er dem 
Vermieter eine Entschädigung bezahlen: 
a) 15 % des Mietbetrages (Nebenkosten nicht eingerechnet), 
wenn die Stornierung mehr als drei Monate vor dem Beginn der 
Mietperiode ausgesprochen wird; 
b) 50% des Mietbetrages (Nebenkosten nicht eingerechnet), 
wenn die Stornierung zwischen einem und drei Monaten vor 
dem Beginn der Mietperiode ausgesprochen wird; 
c) 75% des Mietbetrages (Nebenkosten nicht eingerechnet), 
wenn die Stornierung zwischen einem Monat und einer Woche 
vor dem Beginn der Mietperiode ausgesprochen wird; 
d) 100% des Mietbetrages (Nebenkosten nicht eingerechnet), 
wenn die Stornierung weniger ist als eine Woche vor dem 
Beginn der Mietperiode ausgesprochen wird. 
e) Die Buchungskosten werden nicht zurück erstattet.
22. Jugendliche unter 21 Jahren und Gruppen sind nicht ohne 
Begleitpersonen in den Mietobjekten zugelassen.
23. Im Falle dass eventuelle Uneinigkeiten zwischen Mieter und 
Vermieter im Zusammenhang mit dem Mietvertrag oder weiterer 
Übereinkünfte entstehen, sollten beide Parteien sich bemühen, zu 
einer friedlichen Lösung zu kommen. Wenn das nicht möglich ist, ist 
Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters. Und alles geschieht
gelang Niederländisches Gesetz.
Alle Angaben ohne Gewähr vor Richtigkeit und Vollständigkeit der 
Übersetzung.