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Unser außerordentlich ruhig gelegenes Landhaus ist der ideale Ort für Ihre Urlaubserlebnisse. Es liegt auf einer Anhöhe, nur wenige Gehminuten vom Zentrum mit der malerischen Fußgängerzone entfernt. In unmittelbarer Nähe führen Wanderwege durch die reizvolle Landschaft.
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Wenn Sie getrennt schlafen möchten, können wir Ihnen eine Lösung anbieten. Unsere Ferienwohnung ist bedingt für Allergiker geeignet. Deshalb können wir keine Haustiere aufnehmen.
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1 km
1.5 km
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90 km
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Murnau am Staffelsee liegt 70 km südlich von München mit stündlicher Bahnverbindung. Sie wünschen sich einen abwechslungsreichen Urlaub mit Wanderungen bzw. Radfahren durch’s Murnauer Moos, Bergtouren auf die Gipfel des Voralpenlandes? Besuchen Sie lieber das Schloßmuseum Murnau, das Franz-Marc-Museum oder Buchheim-Museum? Kennen Sie die Königsschlösser von König Ludwig II in Linderhof oder Neuschwanstein? Möchten Sie durch die malerische Fußgängerzone Murnau bummeln und in den kleinen Läden einkaufen oder in einem der Cafés oder Gaststätten einkehren? Wie wäre es mit einer Kutschfahrt, einem Kaffee-Röstkurs usw. Dies alles und noch viel mehr ist hier im Blauen Land in der Zugspitzregion möglich.
mit der Bahn: Stundentakt von München nach Garmisch-Partenkirchen bzw. Innsbruck
mit dem PKW: A 95 München-Garmisch-Partenkirchen, Ausfahrt Sindelsdorf
– oder –
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung unserer Unterkunft in der Region das Blaue Land. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages
werden wir, Landhaus Schlögel – Am Dünaberg, Barbara Schlögel, Christoph-Probst-Straße 3, 82418 Murnau am Staffelsee, – nachstehend „Gastgeber“
abgekürzt - unsere ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche
Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und unsere Rechte und Pflichten als Ihrem Gastgeber bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden
Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen
Ihnen und uns zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart,
für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die vom
Gastgeber herausgegebenen Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten
sind.
1.2. Dem Gastgeber bleibt es vorbehalten, mit dem Gast ergänzende oder
abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen
zu treffen.
2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes
sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen
in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese
dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf
hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1
Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge,
Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten
(SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein
Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über
die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe
hierzu auch Ziff. 6. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht
besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen,
auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von
Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein
Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen
ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger
ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht
ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des
Gastes vornehmen
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder
per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers
(Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so
dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und
den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber
dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen
zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln.
Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender
verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den
Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn
dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles
Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen,
ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit
es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare
Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne
dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf,
zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls
genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme
der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“
bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich
auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons
„zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das
Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner
Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung,
das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim
Gast zu Stande.
d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des
Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende
Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung
in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung
dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem
Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung
angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist
jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung
oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine
Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder
Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung
ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des
Gastaufnahmevertrages.
3. Preise und Leistungen
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen
Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer
und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders
angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/
Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen
(z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen,
die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und
den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa
ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen
dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung
vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen
worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für
Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und
an den Gastgeber zu bezahlen.
4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu
20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen
verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes
vereinbart ist.
4.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren
Ablauf, die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen
(z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen,
Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
4.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen
sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch
Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch
Überweisung möglich.
4.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung
des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig
innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit
kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht
des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten
und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu fordern,
wenn der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten hat.
5. An- und Abreise
5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere
Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
5.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum
vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist
oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem
Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die
Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die
Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen
Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die
Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt
bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen
entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an
den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für
die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt,
ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages
zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der
Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des
Gastgebers nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines
Gastaufnahmebedingungen Stand: (10 / 2019)
diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit dieser
im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.
6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der
Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises
einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen,
bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein
kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung
des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die
keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes,
ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung
des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer,
Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der
Unterkunft zu bemühen.
6.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige
Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff.
6.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine
solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die
Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung
gegebenenfalls nach Ziff. 6.3. anzurechnender Beträge an den
Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den
gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten),
jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
n Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung 90%
n Bei Übernachtung/Frühstück 80%
n Bei Halbpension 70%
n Bei Vollpension 60%
6.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen,
dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend
berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der
Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle
eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend
geringeren Betrag zu bezahlen.
6.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
dringend empfohlen.
6.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber
zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast
7.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm
bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine
zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen
unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese
Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den
Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen
kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige
eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe
unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung
durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes
sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung
des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur
im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn
der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist
im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art
und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen
Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt,
n soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet
n soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch
den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden.
8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen
gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für
Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen
usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber
bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit
diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur
Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen
für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in
geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen
Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-
Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das
sonstige Rechtsverhältnis.
9.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
9.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend.
Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-
/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers
vereinbart.
9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den
Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen
Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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© Urheberrechtlich geschützt;
Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2019
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Ihr Gastgeber ist:
Landhaus Schlögel – Am Dünaberg
Barbara Schlögel
Christoph-Probst-Straße 3
82418 Murnau am Staffelsee
Kurtaxe (Erwachsene), pro Nacht € 2,50
Kurtaxe (Kinder), pro Nacht € 2,00
In der Hauptsaison beträgt die Mindestmietzeit 14 Nächte. Die Kurtaxe wird pro Person/Tag berechnet.
Die angegebenen Preise gelten für eine Belegung von 2 Personen bei einer Mietzeit von 7 Tagen. Bei Abweichungen (Personenzahl oder Aufenthaltsdauer) erfragen Sie bitte den aktuellen Preis bei uns.
Frau Barbara Schlögel
Ich spreche: Deutsch und Englisch
Unterkunfts-Nummer: 21524
Grüß Gott, herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer klassifizierten Nichtraucher-Ferienwohnung. Alle Ihre individuellen Fragen können hier sicher nicht beantwortet werden. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie mich an. Ich freue mich! Viele Grüße Barbara Schlögel
täglich 9:00-19:00 Uhr
Diese Unterkunft hat 10 Bewertungen und wird von 10 Gästen empfohlen.
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