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Stornierungsbedingungen
Kündigung des Mietvertrages
1. DLV behält sich ein Rücktrittsrecht von dem Mietvertrag vor, für den Fall, dass die lt. Mietvertrag vereinbarte Anzahlung, Restzahlung und Kaution von dem Mieter nicht fristgemäß auf das Konto der DLV eingeht (Bankverbindung lt. Mietvertrag). Weiterhin besteht ein Rücktrittsrecht des Vermieters im Fall, dass das Mietobjekt aus außergewöhnlichen Gründen nicht nutzbar ist (Unwetterschäden etc.). Über die Erstattung des Mietpreises hinausgehende Ansprüche (z.B. wegen Schadenersatzes) sind ausgeschlossen.
2. Die Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter muss schriftlich erfolgen. DLV berechnet dem Mieter im Falle einer Stornierung eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe von 230 EUR. Dem Mieter ist es gestattet nachzuweisen, dass DLV Kosten für die Bearbeitung von geringerer Höhe hatte. Zusätzlich muss der Mieter für den Schaden aufkommen, der dem Vermieter durch die Stornierung entsteht. DLV wird versuchen den Zeitraum für die Vermietung wieder neu zu vermieten. Bei erfolgreicher Neuvermietung des Komplettzeitraumes zu den gleichen Konditionen des gekündigten Vertrages entstehen dem Mieter keine weiteren Kosten außer der Kosten für die Bearbeitung. Gelingt es nicht, den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise weiterzuvermieten, berechnet DLV dem Mieter eine Schadenpauschale, die sich wie folgt zusammensetzt. Eine Schadenpauschale in Höhe von 20% des Mietbetrages wird berechnet, wenn der Mieter die Buchung in dem Zeitraum nach Abschluss des Mietvertrages bis 10 Wochen vor Anreise storniert. Bei Stornierung des Mietvertrages im Zeitraum von 10 bis 4 Wochen vor Anreise wird eine Schadenspauschale von 70 % der Mietkosten berechnet. Wird die Buchung im Zeitraum von 28 Tagen bis zum Anreisetag storniert, ist der Mieter verpflichtet, den gesamten Mietbetrag, abzüglich ersparter Eigenaufwendungen des Vermieters (pauschal 5 % des Mietbetrages) zu entrichten. Der Mieter kann bei Zustimmung der DLV einen Nachmieter besorgen, der die Rechte und Pflichten des Mietvertrages übernimmt. DLV empfiehlt für den Fall der Fälle den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
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