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Stornierungsbedingungen
Eine kostenlose Stornierung ist nur dann möglich:
wenn es von Seiten der Regierung eine erneute Reisebeschränkung sowie eine Ausgangsbeschränkung für Jungholz ausgesprochen wird. Sollte bereits eine Zahlung geleistet sein, begleichen wir diese nur mit einem Gutschein.
Bis spätestens sechs Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes können beide Vertragspartner, d.h. sowohl Gast als auch Beherbergungsbetrieb, ohne Entrichtung einer Stornogebühr den Beherbergungsvertrag lösen.
Beachten Sie: Die Stornoerklärung muss innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein.
Kein kostenloser Stornoschutz besteht:
wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen.
wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind.
wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie aufgrund eines Verdachtsfalles (z.B. im Kindergarten oder Kollegenkreis) vorsorglich in Quarantäne müssen.
Nach dem sechsten Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann dieser vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall ist jedoch eine „Stornogebühr“ zu entrichten.
Beachten Sie: Auch hier muss die Stornoerklärung innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingegangen sein.
Die Höhe der Stornogebühr wird gestaffelt zwischen 50 % und 100 % der Gesamtkosten bemessen, je nach Stornierungszeitpunkt.
5 bis 3 Monate 50 %, 2 Monate 80 %, 1 Monat 90 %, weniger als 1 Monat 100 %
Dies gilt auch bei verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise.
Bei voller & tatsächlicher Neubelegung ist die Stornierung kostenfrei. Wir empfehlen Ihnen daher dringend eine Reiserücktrittsversicherung, die die oben genannten Vertragsbedingungen abdeckt!
Zahlung erst nach Bestätigung des Gastgebers
Leider ist ein unerwarteter Fehler aufgetreten und die Buchung wurde nicht abgeschlossen.
Passen sie Ihre Reisedaten an oder probieren Sie es später noch einmal.