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Stornierungsbedingungen
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt: Bei einer Stornierung aus persönlichen Gründen besteht grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach §537 Absatz 1 BGB.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung der Wohnung Schadensersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen zu bezahlen. Die Einsparung betrachten nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 10 Prozent des Übernachtungspreises.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages die errechneten Beträge zu bezahlen. Die in dieser Präsenz gemachten Angebote verstehen sich als unverbindliche Angeboten.
Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 60,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.
Zahlung erst nach Bestätigung des Gastgebers
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