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Stornierungsbedingungen
Die Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter muss schriftlich erfolgen. BAIS berechnet dem Mieter im Falle einer Stornierung eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes. Dem Mieter ist es gestattet nachzuweisen, dass BAIS Kosten von geringerer Höhe für die Bearbeitung hatte. Zusätzlich muss der Mieter für den Schaden aufkommen, der dem Vermieter durch die Stornierung entsteht. BAIS verpflichtet sich, unverzüglich nach Erhalt der Stornierung den Zeitraum neu zu vermieten. In diesem Fall entstehen dem Mieter keine weiteren Kosten außer der Gebühr zur Bearbeitung. Gelingt es nicht, den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise weiter zu vermieten, berechnet BAIS dem Mieter eine Schadenspauschale, die sich wie folgt zusammensetzt: Eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % des Mietbetrages werden berechnet, wenn der Mieter die Buchung in dem Zeitraum nach Abschluss des Mietvertrages bis 6 Wochen vor Anreise storniert. Bei Stornierung des Mietvertrages im Zeitraum von 6 bis 2 Wochen vor Anreise wird eine Schadenspauschale von 40 % der Mietkosten berechnet. Wird die Buchung im Zeitraum von 14 Tage bis zum Anreisetag storniert, ist der Mieter verpflichtet, den gesamten Mietbetrag, abzüglich ersparter Eigenaufwendungen des Vermieters (pauschal 10 % des Mietbetrages) zu entrichten. Der Mieter kann bei Zustimmung der BAIS einen Nachmieter besorgen, der die Rechte und Pflichten des Mietvertrages übernimmt. BAIS empfiehlt deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Zahlung erst nach Bestätigung des Gastgebers
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