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Stornierungsbedingungen
Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserringung. Eine private Reiserücktrittversicherung wird dem Mieter empfohlen.
Der Mieter kann, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde.
Dieses Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserringung vor. Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Mieter zur Stornierung bis 28 Tage vor Anreise, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben berechtigt:
Stornierung bis spätestens 27 bis 15 Tage vor Anreise / 70% des vereinbarten Mietpreises sind fällig.
Stornierung bis spätestens 14 bis 1 Tag vor Anreise / 100% des vereinbarten Mietpreises sind fällig.
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
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