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Wir haben 3 luxe Ferienwohnungen
Das Dorf, De Koog, liegt ungefähr 500 Meter vom Wald, Dünen, Strand entfernt und ist der Badeort von Texel. Das „ferienhäus-Koogherduyn“ hat eine zentrale Lage in der Nähe der Einkaufstrasse. Unsere Ferienwohnungen sind gelegen auf einen Privat-Grundstück mit Parkgelegenheit, grosser Garten und BBQ-Platz.
Auf Texel fliegt die Zeit an Ihnen vorbei, so viel gibt es zu sehen und zu tun. Sie finden 120 km Fahrradwege für die schönsten Fahrradtouren, entlang malerischer Dörfer, durch Wälder oder Dünengebiete.
Auf Laufabstand einen prächtigen Strand.
Jede Ferienwohnung hat eine eigene Terrasse.
Jedes Studio hat einen kleinen Balkon, Parkgelegenheit, grosser Garten und BBQ-Platz.
100 m
3.5 km
100 m
500 m
500 m
Im Sommer sind die Strände bei den Sonnenanbetern natürlich besonders beliebt. De Koog liegt wunderbar strandnah, sodass Sie vom Zentrum aus nur einen Fußweg von Sand und See entfernt sind einen perfekten Strandtag brauchen: einen traumhaften Sandstrand, nette Pavillons für einen Imbiss, und einen Kiosk www.noorderbad.nl
De Koog ist Texels Badeort. Nur eine Dünenreihe trennt das Dorf vom Strand und dem Meer. In seinem liebenswerten Zentrum finden Sie viele nette Lädchen, Straßencafés, Restaurants und Gaststätten. Die Umgebung ist sehr reizvoll. Mehrere Naturlandschaften mit wunderschönen Rad- und Wanderwegen sind zu Fuß erreichbar. Auch Sportfreunde kommen dort auf ihre Kosten.
Sind im 5 minuten zu erreichen von das boot
Dir wird noch nichts berechnet
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Stonierungs/Risicofonds De Boogerd
Art. 1- Zustandekommen der Teilnahme Die Teilnahme kommt zustande nach Empfang Ihres unterschriebenen
Vertragsangebots. Hier-auf ist angegeben daß Sie teilnehmen an unserem Risikofonds. Als Nachweis der
Einschreibung gilt der Reservierungsvertrag, auf dem angegeben ist, daß die Einschreibung erfolgt ist.
Art. 2- Teilnehmer Die Teilnahme läuft auf dem Namen eines jeden Teilnehmers angegeben bei der Buchung.
Art. 3- Beitrag Der Beitrag ist gleichzeitig mit der Anzahlung der Reise- oder Mietsumme zu entrichten. Bei der
Feststellung des Beitrages ist die volle zu zahlende Reisesumme zu berücksichtigen. Die Teil-nahme fängt erst
an nach Bezahlung des vollständigen Beitrages und endet an dem Tag, an dem Sie anreisen.
Art. 4- doppelter Schutz des Teilnehmers Besteht ein Anspruch auf Ersatz von Schäden oder Kosten aufgrund
einer anderen Versiche-rung älteren oder jüngeren Datums oder aufgrund eines Gesetzes oder einen anderen
Regelung, ist die hier beschriebene Teilnahme nur in zweiter Linie wirksam. In einem solchen Fall wird nur der
Schaden für einen Ersatz in Betracht kommen, der den Betrag übersteigt, auf den der Teilneh-mer an anderer
Stelle Anspruch erheben kann.
Art. 5- Stornierung Unter Stornierungskosten werden ausschließlich die, im Falle einer Annulierung, gegenüber
dem Veranstalter oder Vermieter zu zahlenden Kosten verstanden; diese umfassen die ganz oder teilweise
bezahlte Reise- oder Mietsumme, dies jedoch nur höchstens bis zu dem Betrag der Reise- oder Mietsumme wie
auf der Bestätigung angegeben, sofern diesbezüglich der Beitrag bezahlt wurde. Der Schadenersatz wird nie
höher sein als der Betrag, den der Teilnehmer auch ohne Vorliegen dieser Teilnahme an den Veranstalter oder
Vermieter zu zahlen hätte. Falls ein Teilnehmer einen reservierten Reise/Mietzeitraum infolge eines der im
folgenden umschriebenen gedeckten Ereignisse in dem Zeitraum ab dem Datum des Abschlusses und der
Ausgabe des Nachweises bis zu dem Tag, an dem der Mietzeitraum beginnt oder das Arrangement anfängt,
annulieren muß, werden die damit zusammenhängenden Stornierungskosten erstattet.
Art. 6- von dem Risikofonds gedeckte Ereignisse 1. ernsthafte Erkrankung, Unfall oder Tod des: a. Teilnehmers,
b. seines/ihres (verschwägerten) Verwandten 1. oder 2. Grades, c. seines Hausgenossen (laut Angaben beim
Einwohnermeldeamt); 2. ein von außen einwirkender Umstand, durch den: a. die eigene Wohnung oder
Mietwohnung oder das Unternehmen des Teilnehmers erheblichen Schaden nimmt oder erleidet, so daß der
Teilnehmer in seiner Eigenschaft als Eigen tümer, Mieter oder faktischer Geschäftsführer, evtl. nach Zurückruf,
an Ort und Stelle anwesend sein muß, b. das Ferienobjekt ausfällt; 3. unfreiwillige Arbeitslosigkeit infolge einer
vollständigen oder teilweisen Schließung des Unternehmens, bei dem der Teilnehmer beschäftigt ist.
Art. 7- Ausschlüsse Von der Deckung durch das Riskofonds sind die folgenden Ereignisse ausgeschlossen; 1.
Diejenigen, die unmittelbar mit einem Krieg und/oder Bürgerkrieg im Zusammenhang stehen oder dadurch
verursacht werden. 2. Diejenigen, die unmittelbar mit der Beteiligung oder dem willentlichen bzw.
Wissentlichen Beiwohnen des Teilnehmers an Streik, Aufruhr, Aufstand und/oder Terrorhandlung im Zusam
menhang stehen oder unmittelbar dadurch verursacht werden. 3. Diejenigen, die durch Atomkernreaktionen
und/oder Umweltverschmutzung verursacht werden, in diesem Zusammenhang auftreten oder daraus
hervorgehen, gleichgültig, wie und wo die Reaktion/Verschmutzung entstanden ist. 4. Epidemien und/oder das
Ausbrechen von Krankheiten in großem Umfang im Zielgebiet.
Art. 8- Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer bzw. der von der Teilnahme Betroffene ist verpflichtet,
unverzüglich, jedoch innerhalb von 3 x 24 Stunden De Boogerd über die Umstände in Kenntnis zu setzen, die
dazu führen, daß die beabsichtigte Reise oder Anmietung des Objekts nicht erfolgen kann. Diese Partei ist ferner
verpflichtet, auf Ersuchen vom Vermieter einen hinreichenden Nachweis zu erbringen, wenn ein Anspruch auf
Vergütung aufgrund dieser Teilnahme erhoben wird.
Kurtaxe € 2,30 pro Person pro Nacht
Familie Sabine und Jan van der star
Wir sprechen: Deutsch, Englisch und Niederländisch
Unterkunfts-Nummer: 12172
De Koog Texel für einen super urlaub
Diese Unterkunft hat 7 Bewertungen und wird von 7 Gästen empfohlen.
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