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Schöne Doppelhaushälfte mit einem privaten abgeschlossenen Garten und Gartenhaus, WLAN, einer Sauna und deutschen Fernsehsendern. Die Terrasse ist überdacht. Zu Fuß erreichen Sie den Strand! Ideal für bis zu 4 Personen.
Das geräumige Wohnzimmer hat eine Sitzecke und einen Fernseher der folgende deutsche Sender empfängt: Arte, ARD, ZDF, WDR, NDR, SWF, RTL, Sat1, Pro7, KiKa, 3Sat, VOX und Kabel eins.
Die offene Küche ist gut ausgestattet und lädt Sie zum gemeinsamen Kochen ein!
Im Obergeschoss befinden sich die beiden Schlafzimmer. Eins ist mit zwei Enzelbetten (90 x 200 cm) und das andere mit einem Doppelbett und zwei Matratzen (80 x 200cm) ausgestattet.
Das Badezimmer oben hat eine Dusche, eine Toilette und ein Waschbecken.
Ca. 250 m² Garten mit großer Terrasse (inkl. Gartenmöbel) in sonniger Südwestausrichtung. Gratis WLAN im Haus. Waschmaschine und Zentralheizung
Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Nichtraucherhaus handelt und das Haustiere nicht erwünscht sind.
1.5 km
600 m
800 m
800 m
Willkommen im Ferienpark Hoge Heide!
Der Ferienpark Hoge Weide ist nur ca. 800 Meter vom Strand entfernt. Zum Park gehören eine Spielwiese, Sandkästen und Schaukeln und ist ein kleines Paradies für Ihre Kinder. In einer ruhigen Gegend gelegen in der Nähe von Wald und den Dünen, hier können Sie entspannen. Ein Naturschutzgebiet bietet Ihnen die Möglichkeit zu Wandern oder eine schöne Radtour zu machen.
Oostkapelle ist bekannter und beliebter Badeort auf der Halbinsel Walcheren. Hier gibt es auch tolle Restaurants und schöne Cafés in denen Sie lecker Essen gehen können.
Genaue Anreiseinformationen erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.
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Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Vertragspartner und Vertragswirksamkeit
1) Vertragspartner sind nur die genannten Mieter und der Vermieter. Der Vermittler Jos Lievense handelt und haftet im
Rahmen des Mietvertrages ausschließlich als Vertreter mit Vertretungsmacht des Vermieters.
2) Der Vermieter ist erst nach Erhalt der Anzahlung an diesen Vertrag gebunden. Rechte, Pflichten und Haftung des Vermieters
3) Der Vermieter hat sich durch Unterzeichnung dieses Vertrages dazu verpflichtet das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.
4) Der Vermieter/Vertreter darf das Mietobjekt nach Absprache in Augenschein nehmen oder durch interessierte neue Mieter besichtigen lassen.
5) Der Vermieter darf hinsichtlich der Möbilierung und Ausstattung der gemieteten Räume nach Unterzeichnung dieses Vertrages keinerlei Veränderungen mehr vornehmen, die zur Verminderung der Qualität oder der Bequemlichkeit führen.
6) Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl, Beschädigungen von Eigentum des Mieters oder Unfällen, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vermieterhaftung ist sodann beschränkt auf die Versicherungsleistung einer normalen niederländischen WA-Versicherung.
Rechte und Pflichten des Mieters
7) Die Ferienunterkunft soll zwischen 15.00 und 17.00 Uhr am Ankunftstag bezogen werden. Mieter die nicht rechtzeitig am Mietobjekt ankommen können, sind verpflichtet den Verwalter darüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, damit eine Absprache über die Schlüsselübernahme gemacht werden kann.
8) Der Mieter erklärt, daß er über Lage, Einrichtung und Zustand des Mietobjektes vollständig unterrichtet ist.
9) Der Mieter darf das Mietobjekt nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen nicht mehr Personen im Mietobjekt übernachten, als in diesem Vertrag vereinbart worden sind. Wenn die festgelegte Personenzahl ohne schriftliche Zustimmung überschritten wird, gilt dieser Vertrag als gekündigt.
10) Der Mieter wird das Mietobjekt wie ein guter Hausherr benutzen, es ordentlich bewohnen unter Berücksichtigung der
Hausordnung, die für die zuständige Ferienunterkunft in Kraft ist und/oder der Gemeindeordnung des Erholungsgebietes, in der sich die betreffende Ferienunterkunft befindet. Er verpfichtet sich, alle Schäden, ausgenommen Feuergefahr, unverzüglich zu ersetzen, die durch sein Zutun an dem Mietobjekt, der Ausstattung, dem Hausrat oder anderweitig erstanden sind. Die Verpflichtung zu unverzüglichem Schadenersatz gilt auch für abhanden gekommene Teile des Mietobjektes, der Ausstattung oder des Inventars. Der Mieter haftet für Vorsatz und jede Art der Fahrlassigkeit. Der/die im Vertrag genannten Mieter haften
gesamtschuldnerisch für ihre Mitbewohner.
11) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nach Beendigung der Mietzeit ordentlich zu hinterlassen.
12) Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
13) Der Mieter wird das Mietobjekt ausschließlich zu Urlaubszwecken verwenden und darf in den gemieteten Räumen
weder Beruf noch Geschäft ausüben.
14) Es ist verboten, in dem Mietobjekt andere Geräte für Koch-, Heizungs- oder Waschzwecke zu verwenden, als die darin vom
Vermieter angebrachten oder aufgestellten Geräte.
15) Der Mieter wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Bettwäsche, Hand- und Küchentücher selbst mitbringen. Es ist dem Mieter nicht erlaubt, die Betten in der Unterkunft ohne Bettwäsche zu benutzen.
Kündigung durch den Vermieter
16) Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches oder schiedsgerichtliches
Verfahren in den nachstehenden Fällen als gekündigt zu betrachten:
a. wenn zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht die volle Mietsumme entrichtet ist;
b. wenn der Mieter das Mietobjekt vorzeitig räumt;
c. wenn der Mieter ohne vorherige briefliche, telegrafische oder telefonische Benachrichtigung am Tage, an dem das Mietverhältnis beginnt, bis 19.00 Uhr das Mietobjekt nicht übernommen hat;
d. wenn der Mieter den Verpflichtungen dieses Vertrages und/oder der Haus- und/oder Gemeindeordnung nicht nachkommt, insbesondere die im Vertrag vorgesehende Höchstpersonenzahl ungenehmigt überschritten wird.
Der Vermieter hat sodann Anspruch auf Schadenersatz gemäß Ziffer 17d. einschließlich verbrauchter Nebenkosten, wobei ein weiterer Schadenersatz vorbehalten ist.
Annulierung
17) Wenn der Mieter aus irgendeinem Grunde den Mietvertrag kündigt oder ohne diesen Vertrag ausdrücklich zu kündigen, seine aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte nicht oder nur zum Teil geltend macht, ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter eine Entschädigung zu zahlen und zwar:
a. 15% des Mietbetrages (ausschließlich der Nebenkosten fürBenutzung von Gas, Wasser, Elektrizität usw.) wenn die
Kündigung mehr als 3 Monate vor Mietbeginn erfolgt;
b. 50% des Mietbetrages (ausschließlich der Nebenkosten für Benutzung von Gas, Wasser, Elektrizität usw.) wenn die
Kündigung innerhalb von 3 Monaten bis 1 Monat vor Mietbeginn erfolgt;
c. 75% des Mietbetrages (ausschließlich der Nebenkosten für Benutzung von Gas, Wasser, Elektrizität usw.) wenn die
Kündigung innerhalb von 1 Monat bis 1 Woche vor Mietbeginn erfolgt;
d. 100% des Mietbetrages (ausschließlich der Nebenkosten für Benutzung von Gas, Wasser, Elektrizität usw.) wenn die
Kündigung kürzer als 1 Woche vor Mietbeginn erfolgt oder wenn die Mietzeit schon begonnen hat.
Die Vermittlungsgebühr wird bei Annulierung nicht zurück gezahlt.
Streitigkeiten, Gerichtsstand
18) Bei Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Mietvertrag und sonstiger Vereinbarungen im Zusammenhang mit
diesem Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter ergeben, wird die jeweils bereidwilligste Partei den örtlichen Verkehrsverein(VVV), in dessen Arbeitsgebiet die Ferienunterkunft sich befindet, um Vermittlung einer gütlichen Einigung anrufen. Juristische Massnahmen sicherstellender Art des Vermieters, die keinen Aufschub gestatten, sind davon ausgenommen.
19) Der örtliche Verkehrsverein kann nur eingeschaltet werden, wenn der Vermieter der betreffenden Ferienunterkunft Mitglied des Verkehrsvereins ist.
20) Wenn auf die Vermittlung des örtlichen Verkehrsvereins kein Wert gelegt wird oder diese Vermittlung aus anderen Gründen ausgeschlossen ist, kann der Streitfall dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt werden.
21) Auf diesen Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Middelburg.
Strom € 0,60 pro kWh
Gas € 2,00 pro m³
Kurtaxe € 2,10 pro Person pro Nacht.
Firma Bungalowpark Hoge Weide - Herr Jos Lievense
Wir sprechen: Deutsch und Niederländisch
Unterkunfts-Nummer: 205266
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
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